Privatgärtner öffnen ihre grünen Oasen für Besucher
Für den Besuch eines Gartens sind die geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes und der niedersächsischen Landesverordnung und die dort geregelten Begrenzungen durch die Inzidenzwerte zu beachten.
Vorschriften der Landesregierung
Niedersächsische Coronaverordnung ab 10.Mai 2021
Corona-Informationsportal Sachsen-Anhalt
Wegen der Corona-Krise und den Maßnahmen zur Eindämmung kann es zu kurzfristigen Terminänderungen kommen.